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  • Geldwäschegesetz und Pflichten des Maklers

    12.07.2016

    Geldwäschegesetz und Pflichten des Maklers

    Auch die Immobiliengeschäfte unterliegen dem Geldwäschegesetz, da man mit Immobilientransaktionen auch Schwarzgeld waschen könnte. Daher sind Makler verpflichtet, bei der Verbrechensbekämpfung mitzuwirken. Dies bedeutet, dass Immobilienmakler die Identität ihrer Kunden dokumentieren und bei Verdachtsfällen den Behörden Auskunft geben müssen. D.h., Immobilienmakler müssen immer die Identität Ihrer Kunden überprüfen - egal aus welchem Land sie kommen. Sollten Makler gegen diese Vorschriften verstoßen, drohen beispielsweise hohe Bußgelder. Die Identitätsprüfung der Kunden gilt natürlich nur bei Veräußerungsgeschäften und nicht bei Vermietungsgeschäften.
     
    Immobilienprofis sind gemäß Geldwäschegesetz dazu verpflichtet, diverse Dokumente, wie beispielsweise die Identitätsfeststellung (Kopie vom Personalausweis), für mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Die Identitätsfeststellung hat sowohl bei natürlichen wie auch juristischen Personen zu erfolgen. Eine Weitergabe der persönlichen Daten ist natürlich nicht gestattet, da der Datenschutz weiterhin gewährt sein muss. Immer dann, wenn der Makler einen Verdacht auf Geldwäsche hat, muss er tätig werden. Dies bedeutet, dass er eine Verdachtsmeldung zur Geldwäsche beim Landes- und Bundeskriminalamt einreichen muss. Dies könnte beispielsweise dann der Fall sein, wenn der Kaufpreis oder Teile des Kaufpreises bar bezahlt werden sollen.
     
    Wir bitten daher um Verständnis, dass wir den Pflichten des Geldwäschegesetzes bei Veräußerungsgeschäften nachkommen müssen und somit die Sorgfalts- und Dokumentationspflichten beachten werden. 
     
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