Seite weiterempfehlen | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Sitemap
...verkaufen leicht gemacht!
  • Baukindergeld

    19.09.2018

    Mit dem Baukindergeld fördert das Bundesministerium des Inneren den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern. Das selbstgenutzte Wohneigentum hat für viele Menschen eine große Bedeutung. Gerade bei Familien mit Kindern stehen die eigenen vier Wände auf der Wunschliste ganz oben. Zudem spielen sie auch bei der Vermögensbildung und der Altersvorsorge eine wichtige Rolle. Das Baukindergeld senkt die monatliche Finanzierungsbelastung, so dass sich insbesondere Alleinerziehende und Familien mit Kindern, deren Einkommen nicht so üppig ist, den Traum vom Eigenheim erfüllen können.
     
    Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland. Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss von EUR 1.200,00 pro Jahr für jedes Kind unter 18 Jahren. Der Förderzeitraum beläuft sich über maximal 10 Jahre. Wenn Sie die Immobilie bzw. das Objekt ununterbrochen selbst nutzen, können Sie also für jedes Kind EUR 12.000,00 erhalten. Nachdem Sie eingezogen sind, können Sie den Zuschuss im KfW-Zuschussportal beantragen.
     
    Den Zuschuss beantragen kann jede natürliche Person,
    > die (Mit-) Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum geworden ist und
    > die selbst kindergeldberechtigt ist oder mit der kindergeldberechtigten Person in einem Haushalt lebt und
    > in deren Haushalt mindestens ein Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und für das im Haushalt eine Kindergeldberechtigung vorliegt und
    > deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 15.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreitet. Das Kind muss die oben genannten Bedingungen erfüllen
     
    Nachdem Sie einen Antrag gestellt haben, bekommen Sie eine Bestätigung über den Antragseingang. Sie müssen dann Ihre Identität nachweisen und die erforderlichen Unterlagen im KfW-Zuschussportal hochladen. Danach erfolgt eine abschließende Prüfung. Anzumerken ist, dass der Antrag spätestens 3 Monate nach dem Einzug in das selbstgenutzte Wohneigentum gestellt werden muss. Beim Kauf einer Bestandsimmobilie muss der Antrag spätestens 3 Monate nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags eingereicht werden. Ist Ihr Einzug im Jahr 2018 vor dem Produktstart am 18.09.2018 erfolgt, können Sie Ihren Zuschussantrag bis zum 31.12.2018 stellen.
     
    Folgende Nachweis müssen Sie bei der Beantragung einreichen: Einkommensteuerbescheide, Meldebestätigungen und Grundbuchauszug. Die erforderliche Identifizierung können Sie per Video-Identifizierung oder mit dem Postident-Verfahren durchführen. Nach positiver Prüfung werden die Zuschussraten jährlich auf das Konto der Antragsteller ausgezahlt. Alle Nachweise über die Einhaltung der Förderbedingungen sind 10 Jahre nach Zahlung der ersten Zuschussrate im Original aufzubewahren. Wenn Sie die Immobilie bzw. das Wohneigentum nichtmehr selbst nutzen, müssen Sie dies unverzüglich der KfW schriftlich mitteilen.
     
    Wer beispielsweise als Familie ein Haus baut und eine Baufinanzierung benötigt, der sollte mit Hilfe des Baukindergelds seine monatliche Finanzierungsbelastung senken. Unsere Baufinanzierungsexperten beraten Sie gerne.
     
    iz Immobilien iz Neubauvorhaben iz Bauträgerobjekte iz Baugrundstücke iz Baugebiete iz Ferienhäuser iz Marktpreisermittlungen
    © immo-zentrum.de
    Kontakt
    0800 2626400
    Rückruf-Service
    Makler beauftragen
    Kostenlose Marktpreisermittlung
    Karriere