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  • Neue KfW-Förderung

    31.03.2016

    Neue KfW-Förderung
     
    Zum 1.4.2016 erneuert die KfW die Förderstandards im KfW-Programm "Energieeffizient Bauen". Ab dem 1.4.2016 gelten aufgrund einer Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) höhere energetische Anforderungen an Wohngebäude. Der bis dahin gültige Förderstandard "KfW-Effizienzhaus 70" entspricht in Deutschland dann den gesetzlichen Mindeststandard bei Wohnungsneubauten, so dass die Förderstufe zum 31.03.2016 auslaufen wird. Der "KfW-Effizienzhaus 70" wurde seit 2009 durch die KfW gefördert.
     
    Die Förderstandards "KfW-Effizienzhaus 55" und "KfW-Effizienzhaus 40" bleiben weiterhin im Förderangebot bestehen und werden durch das Förderprogramm "KfW-Effizienzhaus 40" Plus" erweitert. Das besondere an dem neu eingeführten Förderprogramm ist, dass ein wesentlicher Teil des Energiebedarfs unmittelbar am Gebäude erzeugt und gespeichert wird. Weiter wird das Nachweisverfahren für Sachverständige zum Programm "KfW-Effizienzhaus 55" vereinfacht.
     
    Zum 1.4.2016 wird insbesondere der Förderumfang verbessert. So wird beispielsweise der Förderhöchstbetrag bei allen drei Förderstandards von 50 TEUR auf 100 TEUR angehoben. Weiter wird für die 20 und 30 jährigen Laufzeiten eine 20 jährige Sollzinsbindung angeführt. Zudem werden alle 3 Förderprogramme mit einem Tilgungszuschuss ausgestattet.
     
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