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  • News & Infos (Kurznachrichten)


    27.05.2020, 10:00

    Die KfW ändert die Konditionen zum 27.5.2020 in einigen Programmen.
     
    Die Konditionen werden in einigen wohnwirtschaftlichen KfW-Programmen gesenkt und auch erhöht. Beim KfW-Wohneigentumsprogramm wird der Sollzinssatz bei der 10-jährigen Zinsbindung beispielsweise gesenkt und bei der 5-jährigen Sollzinsbindung erhöht.
     
    Die neuen Konditionen beim KfW-Wohneigentumsprogramm sehen daher wie folgt aus:
     
    Sollzinsbindung in Jahren: 5
    Tilgungsfreie Anlaufjahre: 1
    Empfang: 100%
    Sollzinssatz p.a.: 0,92%
    Anfänglicher Tilgungssatz p.a.: 3,73
    Effektiver Jahreszins p.a.: 0,92%
     
    Sollzinsbindung in Jahren: 10
    Tilgungsfreie Anlaufjahre: 1
    Empfang: 100%
    Sollzinssatz p.a.: 0,98%
    Anfänglicher Tilgungssatz p.a.: 3,70
    Effektiver Jahreszins p.a.: 0,98%
     
    Bei beiden Varianten beträgt die Gesamtlaufzeit 25 Jahre und Bereitstellungszinsen fallen ab dem 13. Monat nach Zusage i.H.v. 0,15% an.
     
    Eine Konditionssenkung wird u.a. auch im KfW-Programm "Energieeffizient Sanieren" vollzogen.

      29.04.2020, 12:00

    Die KfW senkt am 30.04.2020 die Konditionen im Wohneigentumsprogramm (124).
     
    Der Sollzinssatz für ein Wohneigentumsdarlehen mit einer 10-jährigen Sollzinsbindung und einem tilgungsfreien Anlaufjahr liegt dann bei 1,05% p.a. (Effektivzins 1,06% p.a.). Die Gesamtlaufzeit liegt bei 25 Jahren und Bereitstellungszinsen fallen erst ab dem 13. Monat i.H.v. 0,15% an. Bei einem maximalen Kreditbetrag von 100.000 EUR und einem anfänglichen Tilgungssatz von 3,67% liegt die monatliche Rate bei 393,33 EUR.
     
    Die Konditionssenkung gegenüber der Kondition vom 17.4.2020 beträgt 0,05% im Sollzinssatz, sowohl bei der 5-jährigen wie auch bei der 10-jährigen Sollzinsbindung.
     
    Das KfW-Wohneigentumsprogramm können alle in Anspruch nehmen, die ein Haus zur Selbstnutzung kaufen oder bauen wollen. Das Programm ist mit weiteren KfW-Förderprodukten kombinierbar.
     
    Unsere unabhängigen Finanzierungsspezialisten beraten Sie gerne, wenn Sie eine Bau- oder Immobilienfinanzierung benötigen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
      22.03.2020, 12:01

    Corona-Krise: Wir sind weiterhin für Sie da!

    Auch wir verfolgen natürlich die Entwicklung der Corona-Krise mit Sorge und nehmen die aktuelle Situation sehr ernst. Dennoch sind wir weiterhin für Sie da und kümmern uns gerne um Ihr Anliegen. Dabei ergreifen wir aber alle erforderlichen Maßnahmen, um Sie und uns zu schützen. Unsere täglichen Abläufe haben wir bereits der aktuellen Situation angepasst, so dass wir teilweise im Büro und im Home-Office arbeiten. Das bedeutet für Sie, dass wir jederzeit erreichbar sind und wir uns auf Ihre Kontaktaufnehme freuen.

    Rufen Sie Sie uns einfach an oder senden und eine E-Mail. Gerne können Sie auch unser Kontaktformular nutzen, so dass Sie mit einer kurzfristigen Rückmeldung rechnen können. Da die Digitalisierung bei uns im Haus weit fortgeschritten ist und wir über innovative Abläufe verfügen, sollte es keine Probleme bei der Bearbeitung Ihres Anliegens geben. Sollte es dennoch einmal etwas länger dauern, bitte wir diesbezüglich jetzt schon um Ihr Verständnis.
     
    Wir sind für Sie da und erreichbar:
    Die telefonische Erreichbarkeit ist gesichert. Nutzen Sie auch gerne unser Hotline: 0800 2626400. Auch Ihre Anfragen per E-Mail oder über unser Kontaktformular werden umgehend bearbeitet!
     
    Die Bearbeitungszeit hängt in der Regel von Ihrem Anliegen ab. Wenn es beispielsweise um eine Immobilienfinanzierung geht, dann kann die Bearbeitung mitunter etwas länger dauern, da sich unsere regionalen wie auch bundesweiten Bankpartner der aktuellen Situation ebenfalls angepasst haben und sich dadurch die Bearbeitung mitunter etwas verzögern kann.
     
    Auch Beratungen, Besichtigungen oder Beurkundungen führen wir unter Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt – entsprechend den Empfehlungen der Gesundheitsbehörde - weiterhin durch. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und ein persönliches Gespräch.
     
    Wir wünschen Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund!
    Ihr Team von immo-zentrum.de
      20.02.2020, 12:39

    Die KfW senkt die Konditionen im Wohneigentumsprogramm
     
    Die KfW senkt am 20.2.2020 die Konditionen im Wohneigentumsprogramm (124).
     
    Der Sollzinssatz für ein Wohneigentumsdarlehen mit einer 10-jährigen Sollzinsbindung und einem tilgungsfreien Anlaufjahr liegt jetzt bei 0,75% p.a. (Effektivzins 0,75% p.a.). Die Gesamtlaufzeit liegt bei 25 Jahren und Bereitstellungszinsen fallen erst ab dem 13. Monat i.H.v. 0,15% an. Bei einem maximalen Kreditbetrag von 100.000 EUR und einem anfänglichen Tilgungssatz von 3,80% liegt die monatliche Rate bei ungefähr 379,52 EUR.
     
    Das KfW-Wohneigentumsprogramm können alle in Anspruch nehmen, die ein Haus zur Selbstnutzung kaufen oder bauen wolle. Das KfW-Wohneigentumsprogramm ist mit weiteren Förderprodukten kombinierbar.
     
    Unsere unabhängigen Finanzierungsspezialisten beraten Sie gerne, wenn Sie eine Baufinanzierung benötigen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.


      24.01.2020, 12:34

    Änderungen in den KfW-Programmen Energieeffizient Bauen und Sanieren
    Ab dem 24.1.2020 gibt es Änderungen in den Förderstufen
     

    Programm: Energieeffizient Bauen (153)
     
    Beim KfW-Programm Energieeffizient Bauen erhöht sich der maximale Darlehensbetrag von 100.00 EUR auf 120.000 EUR. Das mögliche Förderdarlehen hat sich somit um 20.000 EUR je Wohneinheit beim Bau oder Kauf eines neu gebauten KfW-Effizienzhauses erhöht. Weiter hat sich der Tilgungszuschuss um 10% erhöht.
     
    Übersicht der Tilgungszuschüsse je nach Objektart:
    Tilgungszuschuss beim KfW-Effizienzhaus 40 Plus: 25% (vorher 15%)
    Tilgungszuschuss beim KfW-Effizienzhaus 40: 20% (vorher 10%)
    Tilgungszuschuss beim KfW-Effizienzhaus 55: 15% (vorher 5%)
     
     
    Programm: Energieeffizient Sanieren (151)

    Förderzweck: Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder der Kauf von sanierten Wohnraum (Sanierung zum KfW-Effizienzhaus)
     
    Der maximale Kreditbetrag erhöht sich von 100.00 EUR auf 120.000 EUR. Auch hier steigt der Kreditbetrag um 20.00 EUR je Wohneinheit. Der Tilgungszuschuss erhöht sich um 12,5%.
     
    Übersicht der Tilgungszuschüsse je nach Objektart:
    Tilgungszuschuss beim KfW-Effizienzhaus 55: 40% (vorher 27,5%)
    Tilgungszuschuss beim KfW-Effizienzhaus 70: 35% (vorher 22,5%)
    Tilgungszuschuss beim KfW-Effizienzhaus 85: 30% (vorher 17,5%)
    Tilgungszuschuss beim KfW-Effizienzhaus 100: 27,5% (vorher 15%)
    Tilgungszuschuss beim KfW-Effizienzhaus 115: 25% (vorher 12,5%)
    Tilgungszuschuss beim KfW-Effizienzhaus Denkmal: 25% (vorher 12,5%)
     
    Maximal gefördert werden bis 120.000 EUR an Kredit und bis zu 40% Tilgungszuschuss. Eigentümer bzw. Käufer (Kauf einer neu sanierten Wohneinheit innerhalb von 12 Monaten) können alternativ zum Förderkredit auch die Zuschussvariante beantragen. Bei der alternativen Zuschussvariante ist ein Investitionszuschuss bis 40% möglich.
     
    Übersicht der Zuschussvariante je nach Objektart:
    Investitionszuschuss beim KfW-Effizienzhaus 55: 40% (vorher 30%)
    Investitionszuschuss beim KfW-Effizienzhaus 70: 35% (vorher 25%)
    Investitionszuschuss beim KfW-Effizienzhaus 85: 30% (vorher 20%)
    Investitionszuschuss beim KfW-Effizienzhaus 100: 27,5% (vorher 17,5%)
    Investitionszuschuss beim KfW-Effizienzhaus 115: 25% (vorher 15%)
    Investitionszuschuss beim KfW-Effizienzhaus Denkmal: 25% (vorher 15%)
     
    Beispiel: Bei einem Förderhöchstkreditbetrag von 120.000 EUR je Wohneinheit beträgt bei einem KfW-Effizienzhaus 55 der Investitionszuschuss 40%. Der Förderhöchstbetrag beträgt somit 48.000 EUR je Wohneinheit.
     
     
    Programm: Energieeffizient Sanieren (152)
     
    Förderzweck: Hierunter fallen energetischen Einzelmaßnahmen, die bei denen nicht der Standard eines KfW-Effizienzhauses erreicht wird (Sanierung mit Einzelmaßnahmen)
     
    Bei der Sanierung mit Einzelmaßnahmen ist ein maximaler Kreditbetrag bis 50.000 EUR mit einem Tilgungszuschuss bis 20% möglich. Der Tilgungszuschuss hat sich ebenfalls erhöht.
     
    Übersicht Tilgungszuschuss bei Einzelmaßnahme
    Tilgungszuschuss für maximalen Förderkredit bis 50.000 EUR: 20% (vorher 7,5%)
     
    Der maximale Kreditbetrag hat sich nicht geändert und bleibt bei 50.000 EUR. Alternativ kann auch der Investitionszuschuss bis 20% beantrag werden.
     
    Die Förderstufen haben Sich sowohl für Wohngebäude, wie auch für Nichtwohngebäude geändert. Die o.g. Änderungen beziehen sich ausschließlich auf Wohngebäude.
     
     
    Wer den Kauf eines Hauses plant und eine Immobilienfinanzierung benötigt, sollte sich unabhängig beraten lassen. Unsere Finanzierungsspezialisten freuen sich auf Ihre Kontaktaufnahme.
     
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