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  • News & Infos (Kurznachrichten)


    18.04.2018, 15:00

    Mit dem KfW-Darlehen „Energieeffizient Bauen“ werden die Errichtung oder der Ersterwerb von selbstgenutzten Wohngebäuden gefördert. Gefördert werden das KfW-Effizienzhaus 40 Plus, das KfW-Effizienzhaus 40 und das KfW-Effizienzhaus 55. Seit dem 17.4.2018 haben sich die Bedingungen in diesem Programm geändert. Weggefallen ist beispielsweise die 20-jährige Sollzinsbindung und die optionale und kostenfreie Sondertilgungsmöglichkeit.
     
    Hier einige Programminformationen im Überblick:
     
    Laufzeit: Die Laufzeit kann von 4 bis zu 30 Jahren ausgewählt werden. Eine Mindestlaufzeit von 4 Jahren muss eingehalten werden.
     
    Sollzinssatz: Der Zinssatz wird für 10 Jahre festgeschrieben.
     
    Höhe des Tilgungszuschusses:
     
    Beim KfW-Effizienzhaus 40 Plus beträgt der der Zuschuss 15% des Zusagebetrags
    Beim KfW-Effizienzhaus 40 beträgt der der Zuschuss 10% des Zusagebetrags
    Beim KfW-Effizienzhaus 55 beträgt der der Zuschuss 5% des Zusagebetrags
     
    Auszahlung/Empfang: Das Darlehen wird zu 100% ausgezahlt.
     
    Bereitstellungszinsen: Die Abruffrist für das Darlehen beträgt 12 Monate nach Kreditzusage. Diese kann um max. 24 Monate verlängert werden. Ab dem 7. Monat nach Darlehenszusage fallen Bereitstellungszinsen i.H.v. 0,25% pro Monat an.
     
    Tilgung: Die Höhe der Tilgung richtet sich nach der Auswahl der tilgungsfreien Anlaufjahre. Nach Ablauf der Tilgungsfreijahre wird das Darlehen in monatlichen Annuitäten zurückgezahlt. Optionale Sondertilgungen sind ausgeschlossen. Eine komplette Rückzahlung der Restschuld ist gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
     
    Anzumerken bleibt noch, dass der produkt- und fristgemäße Mitteileinsatz nachzuweisen ist und die Dokumente 10 Jahre aufzubewahren sind. Bei Fragen zur Baufinanzierung stehen Ihnen unsere Finanzierungsexperten gerne zur Verfügung.
      09.03.2018, 12:12

    Entwicklung der KfW-Konditionen

    Nachdem die KfW die Konditionen in einigen Programmen zweimal leicht erhöht hat, gab es heute wieder eine Konditionssenkung im KfW-Wohneigentumsprogramm. Die Konditionen beim KfW-Darlehen “Energieeffizient Bauen“ sind jedoch unverändert geblieben.
     
    Um Ihnen einen kurzen Überblick zur Zinsentwicklung geben zu können, sind im Folgenden die Konditionen für das KfW-Darlehen “Energieeffizient Bauen“ und das Wohneigentumsprogramm im Zeitverlauf gegenübergestellt.
     
     
    KfW-Energieeffizient Bauen (153)
    Zinsentwicklung für ein KfW-Effizienzhaus 55
     
    Darlehnsvariante: Darlehen (max. 100 TEUR) mit einer Sollzinsbindung von 20 Jahren und einem tilgungsfreien Anlaufjahr. Das Darlehen wird zu 100% (Empfang 100%) ausgezahlt und hat eine Gesamtlaufzeit von 30 Jahren. Der Tilgungszuschuss beträgt 5%.
     
    Sollzinssatz am 18.1.2018: 2,65% (effektiv 2,25%)
    Sollzinssatz am 6.2.2018: 2,80% (effektiv 2,40%)
    Sollzinssatz am 22.2.2018: 2,90% (effektiv 2,50%)
    Sollzinssatz am 9.3.2018: 2,90% (effektiv 2,50%)
     
     
    KfW-Wohneigentumsprogramm (124)
     
    Darlehnsvariante: Darlehen (max. 50 TEUR) mit einer Sollzinsbindung von 10 Jahren und einem tilgungsfreien Anlaufjahr. Das Darlehen wird zu 100% (Empfang 100%) ausgezahlt und hat eine Gesamtlaufzeit von 25 Jahren.
     
    Sollzinssatz am 18.1.2018: 1,50% (effektiv 1,51%)
    Sollzinssatz am 6.2.2018: 1,55% (effektiv 1,56%)
    Sollzinssatz am 22.2.2018: 1,65% (effektiv 1,66%)
    Sollzinssatz am 9.3.2018: 1,55% (effektiv 1,56%)
     
    Ob die Konditionen zukünftig tatsächlich nachhaltig steigen werden bleibt abzuwarten. Hier geht es zu unseren aktuellen Baufinanzierungskonditionen.

    Hinweis: Beim KfW-Darlehen “Energieeffizient Bauen“ ändern Sie ab dem 17.4.2018 die Bedingungen. So wird beispielsweise die 20-jährige Sollzinsbindung und die Option von kostenfreien Sondertilgungen wegfallen.  
      14.02.2018, 12:04

    Virtueller Hausrundgang von immo-zentrum.de

    Die neue Version von unserem “Virtuellen Hausrundgang“ steht ab sofort zur Verfügung. Da die Entwicklung der digitalen Medien immer mehr an Bedeutung gewinnt, haben wir unseren Hausrundgang optimiert. Anzumerken ist, dass die Entwicklung ausschließlich hausintern erfolgte. Auch die Produktion des Hausrundgangs bleibt in unserer Hand, so dass eine schnelle Veröffentlichung von Immobilienangeboten garantiert werden kann. Dies wird auch zukünftig so bleiben, damit wir von keinem Programm oder Unternehmen abhängig sind und somit auf Marktveränderungen schnell reagieren können.
     
    Einige Infos zum Hausrundgang:
    Eine Navigation ist über Pfeiltasten oder Mithilfe des Courses möglich. So können Sie sich frei und nach Ihren Wünschen im Hausrundgang bewegen. Weiter können Sie auch eine “Automatische Rotation“ auswählen, so dass von Ihrer Seite keine Aktionen erforderlich sind. Ein Hinein- und Herauszoomen sowie ein Vollbildmodus sind ebenfalls möglich. Informationen zur Navigation und zu den wichtigsten Objektdaten sind ebenfalls innerhalb der Tour aufrufbar. Zudem haben Sie auch noch die Möglichkeit, sich zeitgleich ein Video vom Haus anzeigen zu lassen.
     
    Für Immobilienverkäufer ist diese Dienstleistung natürlich kostenlos. Selbstverständlich müssen Sie sich auch nicht vorher anmelden oder registrieren, um eine virtuelle Haus-Tour zu starten.

      10.01.2018, 11:56

    Bewirtschaftungskosten von Immobilien

    Die laufenden monatlichen Kosten, die zur Bewirtschaftung einer Immobilie aufgebracht werden müssen, bezeichnet man als Bewirtschaftungskosten (BewK). Die Bewirtschaftungskosten werden in folgende Unterkategorien eingeteilt: Abschreibungen, Betriebskosten, Instandhaltungskosten, Verwaltungskosten und das Mietausfallwagnis. Sowohl bei einer eigengenutzten, wie auch bei einer vermieteten Fläche, fallen Bewirtschaftungskosten an. Die Nutzung der Flächen hat einen Einfluss darauf, in welchem Umfang die Bewirtschaftungskosten umgelegt werden können. Bei einer gewerblichen Vermietung können die meisten Kosten auf dem Mieter umgelegt werden. Bei der Vermietung als Wohnfläche (Vermietung von Wohnraum) ist die Kostenumlage jedoch begrenzt. Daher wird häufig auch von umlagefähigen und nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten gesprochen. Die nicht umlagefähigen Kosten können aber durch den Eigentümer teilweise steuerlich geltend gemacht werden. Hierzu gehören beispielsweise Verwaltungskosten, Grundsteuern, Versicherungsbeträge oder auch die Kosten für Zeitungsanzeigen.
     
    Bewirtschaftungskosten bei einer selbstgenutzten Immobilie
    Bei einem Bauvorhaben stellen sich die Bauherren häufig die Frage, mit welchen monatlichen Bewirtschaftungskosten man rechnen muss. Diese fallen nämlich neben der monatlichen Baufinanzierungsrate - sofern eine Baufinanzierung aufgenommen werden muss, da nicht alles aus vorhandenem Eigenkapital gezahlt werden kann - auch laufend an. Zu diesen Kosten zählen die Gebäudeversicherung, die Grundsteuern und die Kosten für Gas, Wasser und Strom. Um die monatlichen Bewirtschaftungskosten zu ermitteln, wird der Einfachheit halber mit Pauschalsätzen gerechnet. Sprich, die Bewirtschaftungskosten werden mit einem pauschalen Kostenansatz über die Wohnfläche ermittelt.
     
    Beispiel: Bei einem Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von 120 m² betragen die monatlichen Kosten EUR 240,00, wenn mit einem Kostenansatz von 2 EUR/m² kalkuliert wird.
     
    Grundsätzlich gilt: Je größer die Wohnfläche, desto mehr Bewirtschaftungskosten fallen an. Der pauschale Kostenansatz hingegen, hängt vom Alter der Immobilie ab. Denn grundsätzlich ist bei älteren Häusern der energetische Standard nicht so gut wie bei jüngeren Häusern oder Neubauvorhaben. Der energetische Standard eines Hauses definiert sich vereinfacht gesagt über die Außenhülle des Hauses. Hierzu gehört beispielsweise die Stärke der Dämmung oder die Isolierung der Fenster (z.B. Einfach verglast oder 3-fach Verglasung). Die durchschnittlichen Kostenansätze von Banken liegen aktuell vielleicht zwischen 2,00 und 2,50 EUR/m². Hier muss aber berücksichtigt werden, dass die Banken immer sehr vorsichtig kalkulieren und das durchaus erheblich weniger Kosten anfallen können. Gerade beim Bau eines KfW-Hauses fallen durchaus erheblich weniger Kosten an. Hier lohnt sich dann ein Gespräch mit der Baufirma, da die häufig auf Erfahrungswerte zurückgreifen können.
      14.10.2016, 12:47

    Schutz vor Einbrüchen

    Die Zahl der Hauseinbrüche steigt in Deutschland zunehmend. Traurigerweise wird ungefähr alle fünf Minuten in ein Haus oder eine Wohnung eingebrochen. Was aber machen? Fest steht, dass es ein komplett sicheres Haus leider nicht gibt. Es gibt aber genügend einbruchhemmende Maßnahmen, um sich vor Einbrechern zu schützen. So schrecken beispielsweise Gitter vor Kellerfenstern oder stabile Rollläden oftmals ab, so dass der Einbruchsversuch erst gar nicht stattfindet.
     
    Zu den empfohlenen Sicherheitsstandards gehören beispielsweise einbruchhemmende Türen, Tore, Fenster, Rollläden, Gitter vor Fenstern, Profilzylinder, Schutzbeschläge oder Einsteckschlösser. Wer auf Nummer sichergehen möchte, kann sich auch bei einer Beratungsstelle der Polizei kostenlos informieren und eine Sicherheitsanalyse vor Ort durchführen lassen.
     
    Eine solide und durchdachte Grundsicherung ist meistens bereits eine gute Vorraussetzung, um sich vor Einbrüchen zu schützen. Dies bedeutet, dass es keine sichtbaren Schwachstellen am Haus geben sollten, damit Einbrecher erst gar nicht auf die Idee kommen einen Einbruchsversuch zu starten. Prävention ist gerade auch zur Urlaubszeit sehr wichtig. Wer im Urlaub ist sollte vielleicht Bekannten oder Nachbarn den Schlüssel geben, so dass diese öfter ins Haus gehen, um so den Anschein eines bewohnten Hauses zu hinterlassen.
     
    Zu einer sinnvollen Grundsicherung gehören beispielsweise auch abschließbare Fenstergriffe, Gitter vor Hausnebentüren oder eine Abdichtung bei Kellerschächten. Aber auch der Außenbereich sollte durch Bewegungsmelder und helle Scheinwerfer gesichert werden. Auch die Installation einer Kameraüberwachung kann für zusätzliche Sicherheit sorgen. Es gibt mittlerweile eine große Auswahl von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen, die bei Einbruch sofort Alarm schlagen und/oder die Einbrecher aufzeichnen. Je ausgefeilter das System ist, desto besser sind Sie geschützt. Vor der Planung und Installation eines Überwachungssystems sollte man vielleicht den Rat eines Fachmanns einholen, damit die Sicherheitsanlage auch ihren Zweck erfüllt.
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