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...verkaufen leicht gemacht!
  • News & Infos (Kurznachrichten)


    09.10.2020, 10:00

    Suchauftrag für Immobilien und Grundstücke
     
    Wir haben unseren Suchauftrag erweitert und technisch modernisiert. Mit unserem neuen Suchanfragen-Tool, stellen wir Ihnen ein hochwertig technologisches sowie innovatives Benutzerwerkzeug zur Verfügung, so dass Sie professionell nach Ihrem Wunschhaus oder Grundstück per Anzeigeninserat suchen können. Damit Sie sich einen ersten Überblick von der Suchmaske verschaffen können, nutzen Sie einfach den folgenden Direktlink:
     
    Suchaufträge anschauen
     
    Über diese Suchfunktion können Sie nach bereits eingestellten Suchaufträgen schauen. Vielleicht möchten Sie ja selbst auch Ihr Haus verkaufen und finden über unsere Suchanfragen einen Kaufinteressenten.
     
    Neben Immobilien können auch Suchaufträge zu Grundstücken eingestellt werden. Weiter gibt es Unterteilungen nach Objektrubriken (z.B. Haus, Wohnung, Kapitalanlage, Gewerbeobjekt, Ferienimmobilie oder Grundstück) und Objektarten (wie beispielsweise Einfamilienhaus, Doppelhaus oder Mehrfamilienhaus). So kann für jede Immobilienart ein Suchauftrag angelegt werden. Dies hat zur Folge, dass die Suche nach Aufträgen entsprechend vorsortiert und gefiltert ist, so dass auch nur eingestellte Suchanzeigen erscheinen, die Ihrem Suchwunsch auch tatsächlich entsprechen. Neben der detaillierten Suchfunktion wurde auch noch eine Umkreissuche implementiert. Über die Umkreissuche mit Kartenansicht, können Sie sich zudem die Lage der eingestellten Suchaufträge anschauen.
     
    Das Einstellen eines Suchauftrages können Sie selbst vornehmen. Hierzu müssen Sie sich über “Mein Login“ einmal registrieren und können dann ganz einfach ein oder auch mehrere Suchaufträge anlegen. Weiter können Sie den eingestellten Suchauftrag auch bearbeiten oder löschen. Weitere Informationen finden Sie hier unter
     
    Immobilien-Suchauftrag
     
    Sobald Sie einen Suchauftrag eingestellt haben, werden wir ebenfalls aktiv und sind Ihnen bei der Suche nach Ihrem Traumobjekt oder Grundstück gerne behilflich. Falls Sie Fragen zum Suchauftrag haben, rufen Sie uns an oder senden uns eine E-Mail. Sollten Sie technisch nicht so versiert sein oder ganz einfach den Suchauftrag nicht selbst einstellen wollen, dann nehmen Sie ebenfalls Kontakt zu uns auf, damit wir den Suchauftrag für Sie einstellen.
     
    Ihr Team von immo-zentrum.de
      16.09.2020, 11:00

    Unsere Baufi-Anfrage - einfach und schnell auszufüllen
     
    Mit Hilfe unserer einseitigen und übersichtlichen Baufi-Schnell-Anfrage, können Sie uns Ihre Finanzierungsanfrage in nur wenigen Minuten übermitteln. Alle erforderlichen Daten können Sie auf einer Seite erfassen und uns unkompliziert übermitteln. Im Anschluss werden sich unsere Finanzierungsexperten bei Ihnen melden, um mit Ihnen über Ihr Finanzierungsvorhaben zu sprechen. In diesem Telefonat können offene Fragen geklärt und Ihre Wünsche und Vorstellungen zum Finanzierungsmodell aufgenommen werden. Unsere Finanzierungsberater stehen natürlich gerne auch für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Sie entscheiden selbst, welchen Beratungsaufwand Sie bevorzugen.
     
    Nachdem alle Fragen geklärt sind, übersenden wir Ihnen gerne einen unverbindlichen Finanzierungsvorschlag. Manchmal sind es dann auch zwei oder drei Finanzierungsvorschläge, die Ihren Wünschen entsprechen sollten, so dass Sie selbst, dass für Sie lukrativste Angebot auswählen können. Nicht immer entscheiden dabei allein die Zinssätze, denn oftmals spielen auch die weiteren Konditionen eine wichtige Rolle. Wie lang soll beispielsweise die bereitstellungszinsfreie Zeit sein? Bei einem Immobilienkauf spielen die Bereitstellungszinsen oftmals nur eine untergeordnete Rolle. Was ist aber, wenn Sie ein Haus bauen möchten und sich die Bauphase verlängert? Dann können die monatlich anfallenden Bereitstellungszinsen schon erheblich ins Gewicht fallen und die freie Liquidität merklich einschränken. Wie sieht es weiter mit optionalen Sondertilgungsmöglichkeiten aus? Sind zukünftig Sonderzahlungen gewünscht, um die Restschulden möglichst schnell abzulösen? Auch daran sollten Sie denken, damit die Baufinanzierung auch wirklich auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Vielleicht finden Sie auch den Tilgungssatz während der Sollzinsbindungszeit zu ändern interessant?
     
    Unsere Experten für die Immobilienfinanzierung beraten Sie gerne individuell und persönlich, so dass Sie einen individuellen Finanzierungsvorschlag, unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Einkommens- und Vermögenverhältnisse, bekommen. So sollten Sie die monatliche Rate auch zukünftig problemlos stemmen und mit Freude das Wohnen in Ihrer neuen Immobilie genießen können.
      12.08.2020, 12:00

    Telefonische Erreichbarkeit
     
    Damit Sie uns auch telefonisch immer erreichen können, haben wir unser bestehendes Telefonnummernkontingent durch eine 0800-Numer erweitert. Über folgende Hotline
     
    0800 2626400
     
    können Sie uns innerhalb von Deutschland fast rund um die Uhr kostenlos erreichen. Gerade in diesen turbulenten Zeiten, möchten wir unseren telefonischen Service erweitern, damit Sie uns problemlos erreichen können.
     
    Unsere Festnetznummern zum gewöhnlichen Ortstarif bleiben natürlich bestehen, damit Sie eine Auswahl haben und selbst entscheiden können, welche Telefonnummer Ihnen lieb ist. Sollten Sie uns dennoch einmal nicht erreichen, möchten wir uns hierfür schon jetzt entschuldigen. Dann hinterlassen Sie einfach eine kurze Nachricht und wir werden Sie umgehend anrufen.
     
    Alternativ können Sie natürlich auch unser komfortables Kontaktformular nutzen oder uns einfach eine E-Mail schicken. Hier geht es zu unserem Kontaktformular:

    Kontaktformular
     
    Kontaktaufnahme per E-Mail:
     
    info@immo-zentrum.de
     
    Wir werden uns dann kurzfristig bei Ihnen melden und uns gerne um Ihr Anliegen kümmern.
     
    Ihr Team von immo-zentrum.de freut sich auf Ihren Anruf
      22.07.2020, 11:00

    Tippgeber Immobilien
     
    Sie kennen jemanden der eine Immobilie verkaufen möchten und scheuen sich nicht eine Maklerempfehlung auszusprechen? Dann kontaktieren Sie uns, damit wir in einem persönlichen Gespräch über Ihre Empfehlung sprechen können.
     
    Dieser Aufwand wird bei uns auch mit einer Tippgeberprovision belohnt. Vielleicht kennen Sie uns ja bereits und haben selbst sogar gute Erfahrungen mit uns gemacht. Dann würden wir uns umso mehr freuen, wenn Sie sich mit Ihrer Empfehlung auch wieder an uns wenden würden. Sollten Sie uns noch nicht kennen, stehen wir für ein Kennlerngespräch gerne zur Verfügung. Ihre ersten Fragen beantworten wir auch gerne per E-Mail oder am Telefon.
     
    Die Höhe der Tippgeberprovision wird bei uns individuell vereinbart und festgehalten, so dass es keine Unklarheiten für beide Seiten gibt. Wichtige Voraussetzung ist aber, dass uns der Kunde und das Objekt noch nicht bekannt sind. Sollten Sie uns laufend Empfehlungen zukommen lassen wollen, dann können wir auch gerne eine Staffelprovision vereinbaren, so dass Sie noch mehr Freude an weiteren Empfehlungen haben werden.
     
    Eine Tippgeberprovision erhalten Sie aber nicht nur für die Empfehlung von Immobilienverkäufer, sondern auch für den Baulandverkauf. Kennen Sie jemanden der sein Grundstück bzw. Bauland verkaufen möchten, dann sprechen Sie uns an und stellen eine Verbindung her. Was die Empfehlung im Bereich der Immobilien angeht, gibt es bei uns eigentlich keine Einschränkungen. Gerne nehmen wir neben den typischen Empfehlungen für ein Haus- oder Wohnungsverkauf, beispielsweise auch Tippgeberkontakte von sonstigen Immobilien (Mehrfamilienhäuser oder Gewerbeobjekte) entgegen.
     
    Ihre Tippgeberprovision wird immer nach erfolgter Beurkundung ausgezahlt, sobald die Maklercourtage auf unserem Konto eingegangen ist. Weiter Informationen zu diesem Thema finden sie auch in unserer Rubrik: Tippgeber Immobilien.
     
    Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und vielleicht auf eine langfristige und angenehme Zusammenarbeit im Bereich der Tippgeberempfehlungen.
      05.06.2020, 10:00

    Das Bestellerprinzip beim Immobilienkauf
     
    Am 23.6.2020 wurde ein neues Gesetz mit Regelungen zur Maklercourtage bei Immobilienkäufen verkündet. Dieses tritt nach einer Übergangsfrist von einem halben Jahr am 23.12.2020 in Kraft. Es handelt sich hierbei um das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“. Aus dem Gesetz geht hervor, dass derjenige, der den Makler beauftragt, mindestens auch die Hälfte der Maklercourtage zahlen muss. Das Gesetz gilt für Maklerverträge, die ab dem 23.12.2020 geschlossen werden. Oberstes Ziel des Gesetzes ist es, dass private Immobilienkäufer durch die Zahlung der Kaufnebenkosten entlastet werden.
     
    Zukünftig ist es dann nicht mehr möglich, dass allein der Käufer die komplette Maklercourtage zahlt, wenn der Verkäufer den Immobilienmakler beauftragt hat. In diesem Fall ist dann maximal eine 50:50-Regelung über die Zahlung der Maklercourtage möglich. Dies ist übrigens auch dann der Fall, wenn der Immobilienkäufer den Makler alleine mit einem Suchauftrag beauftragt hat. Auch hier darf der Immobilienverkäufer dann maximal 50% der Maklercourtage zahlen. Wenn ein Makler beispielsweise für eine Partei unentgeltlich arbeitet, dann darf er von der anderen Partei auch keine Vergütung verlangen. Ist hingegen der Makler für Käufer und Verkäufer (2 Maklerverträge) tätig, dann darf er zukünftig von beiden Parteien nur zur gleichen Teilen eine Maklercourtage verlangen.
     
    Immer dann, wenn nur eine Partei (Käufer oder Verkäufer) den Makler beauftragt hat, gilt grundsätzlich, dass diese auch den Immobilienmakler zu zahlen hat und nur maximal 50% der Maklercourtage an die andere Partei weitergegeben werden dürfen. Außerdem muss der Makler auch erst die Zahlung der Maklercourtage vom Auftraggeber nachweisen, bevor er dann den Provisionsanteil von der anderen Partei verlangen darf. Festzuhalten bleibt aber auch, dass die neuen Regelungen nur gelten, wenn der Auftraggeber als private Person bzw. als Verbraucher handelt. Handelt der Auftraggeber jedoch gewerblich, dann sind auch weiterhin andere Courtageregelungen möglich. Weiter muss der Maklervertrag zukünftig auch immer in Textform abgeschlossen werden. Mündliche Vereinbarungen oder Absprachen reichen zukünftig nicht mehr aus.
     
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