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  • Lexikon - Fachbegriffe einfach erklärt

    Lexikon für Immobilien und Finanzierung


    > Lexikon Immobilien


    Abgeschlossenheitsbescheinigung
    Bescheinigung der Baubehörde, dass die mit Nummern bezeichneten Wohn- und/oder nicht Wohnzwecken dienenden Räume in sich abgeschlossen sind. Diese Bescheinigung ist Voraussetzung für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum.
     
     
    Altbau
    In vielen Rechtsgebieten wird zwischen Alt- und Neubau unterschieden. Hauptsächliche Bedeutung hat die Unterscheidung im wohnungs- wirtschaftlichen und steuerlichen Bereich.
     
     
    Altengerechtes Wohnen
    Hier sollen die speziellen Wohnbedürfnisse alter Menschen berücksichtigt werden.
     
     
    Anderkonto
    Das Anderkonto (auch: Notaranderkonto) ist ein so genanntes Treuhandkonto. Dieses wird vom Notar zur zwischenzeitlichen Verwahrung von Geldern bei der Abwicklung von Immobiliengeschäften benutzt.
     
     
    Auflassung
    Die Auflassung ist die Einigung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer über den Eigentumswechsel beim Grundstückskauf.
     
     
    Auflassungsvormerkung
    Da die Auflassung nicht gleich nach Unterzeichnung des Kaufvertrages möglich ist, wird zugunsten des Grundstückskäufers in Abteilung II des Grundbuches eine Auflassungsvormerkung eingetragen. Somit sichert sich der Käufer des Grundstücks, den Anspruch auf Übertragung des Eigentums am Grundstück.
     
     
    Ausbauhaus
    Dieser Begriff wird häufig bei Neubauvorhaben verwendet. Hierunter versteht man ein Haus, dessen endgültige Fertigstellung (Restausbau) der Bauherr selbst übernimmt. Eine einheitliche Definition über ein Ausbauhaus gibt es nicht. Jedoch gilt festzuhalten, dass einzelne Gewerke durch den Bauherren in Eigenleistung zu erbringen sind und es sich nicht um ein schlüsselfertiges Haus handelt.
     
     
    Außenanlagen
    Zu den Außenanlagen gehören beispielsweise die Gartenanlagen mit Pflanzungen, die Befestigungen von Wegen, die Terrasse, der Gartenteich, usw. Beim Neubauvorhaben sind die Kosten für Außenanlagen in der Gesamtkostenaufstellung zu berücksichtigen.
     
     
    Bauabnahme
    Die Bauabnahme erfolgt zwischen den Bauherren (Erwerber) und den Bauunternehmer (Bauträger) zu einem vereinbarten Termin. Hierbei wird die in Auftrag gegebene Bauleistung vom Bauherren abgenommen und eventuelle Mängel, die noch beseitigt werden müssen, werden in einem Abnahmeprotokoll festgehalten.
     
     
    Bauantrag
    Hiermit leitet der Bauherr das Baugenehmigungsverfahren ein. Je nach Bundesland muß der Bauherr dem Antrag entsprechende Bauvorlagen (hierzu gehören beispielsweise die Bauzeichnungen, ein Lageplan, eine Baubeschreibung, sowie baustatische Nachweise) beifügen.
     
     
    Baubeschreibung
    Die Baubeschreibung ist eine Art Leistungsbeschreibung zum geplanten Bauvorhaben. Sie sollte vom Hausverkäufer jeden Bauherren vor Unterschrift auf dem Bauvertrag ausgehändigt werden.
     
     
    Baugebiet
    Hierbei handelt es sich um ein Gebiet, dass zur Bebauung in einem Flächennutzungsplan festgehalten wird. In einem Flächennutzungsplan können neben Bauflächen also auch Baugebiete dargestellt werden. Unterschieden wird zwischen Baugebieten mit einem einfachen Bebauungsplan und Baugebieten mit qualifiziertem Bebauungsplan.
     
     
    Baugenehmigung
    Hierunter versteht man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Baubehörde für ein Bauvorhaben. Mit der Baugenehmigung entsteht ein Rechtsanspruch auf Durchführung des Bauvorhabens. Die Regelungen zur Baugenehmigung sind von Bundesland zu Bundesland verschieden und daher Ländersache.
     
     
    Baugesetzbuch
    Rechtsgrundlage für das Bauplanungs- und Städtebaurecht.
     
     
    Baugrenze
    Eine Baugrenze darf bei Durchführung des Bauvorhabens nicht überschritten werden. Die Baugrenze wird im Bebauungsplan festgehalten.
     
     
    Bauland
    Hierunter versteht man Flächen (auch: Baugrundstücke) auf denen Häuser errichtet werden dürfen.
     
     
    Baunebenkosten
    Die Baunebenkosten sind ein Teil der Gesamtkostenaufstellung und sollten bei jedem Neubauvorhaben berücksichtigt werden. Hierzu zählen beispielsweise die Kosten für die Baugenehmigung, Vermessungskosten, Kosten für Baustrom, Kosten für Bauwasser, Kosten für Behördenleistungen usw.
     
     
    Bewirtschaftungskosten
    Hierzu zählen die laufenden Kosten, die sich aus der Bewirtschaftung einer Immobilie ergeben.
     
     
    Carport
    Ein Carport ist ein nur zum Teil geschlossener aber überdachter Untertsellplatz für Kraftfahrzeuge.
     
     
    Drempel
    Unter einem Drempel versteht man die Außenwandhöhe eines Dachraumes zwischen der Geschossdecke und dem zur Vergrößerung des Dachraumes angehobenen Dach (auch: Kniestock).
     
     
    Eigenkapital
    Vermögenswerte die Bauherren bzw. Erwerber von Immobilien mit in Ihre Baufinanzierung einbinden möchten.
     
     
    Eigenleistungen
    Unter Eigenleistungen versteht man die Erbringung von Arbeitsleistungen bei einem Bauvorhaben. Häufig werden diese Leistungen auch als Muskelhypothek bezeichnet. Weiter sollten die geplanten Eigenleistungen immer im Finanzierungsplan berücksichtigt werden.
     
     
    Einliegerwohnung
    Eine Einliegerwohnung ist eine Wohnung in einem Eigenheim, die vermietet ist. Häufig ist die Einliegerwohnung im Dach- oder Kellergeschoss anzufinden.
     
     
    Erbbaurecht
    Von einem Erbbaurecht ist immer dann die Sprache, wenn der Berechtigte bzw. Erbauberechtigte auf oder unter einem fremden Grundstück ein Bauwerk errichten darf.
     
     
    Flurkarte
    In einer Flurkarte sind alle Flurstücke einer Gemarkung abgebildet.
     
     
    Flurstück
    Jedes Flurstück wird im Kataster mit einer bestimmten Nummer aufgeführt und bezeichnet somit eine bestimmte Grundstückfläche.
     
     
    Gemarkung
    Eine Gemarkung ist ein Gebilde aus mehreren Flurstücken.
     
     
    Grundbuchamt
    Das Grundbuchamt ist eine Behörde, die die Grundbücher führt.
     
     
    Grundpfandrecht
    Ein Grundpfandrecht ist aus der Sicht des Grundstückseigentümers eine Belastung seines Grundstücks. Das Grundpfandrecht ist das üblicherweise in der Praxis verwendete Absicherungsmittel für ausgegebene Darlehen von Kreditinstituten. Vorwiegend in der Form einer Grundschuld. Eingetragen wird die Grundschuld in Abteilung III des Grundbuchs. Hypotheken als Absicherungsmittel verlieren immer mehr an Bedeutung in der Praxis.
     
     
    Grundschuld
    Die Grundschuld ist das überwiegend verwendete Absicherungsmittel der Kreditinstitute für ausgegebene Darlehen. Das bestehen der Grundschuld ist nicht vom Bestand einer Forderung abhängig.
     
     
    Grundstück
    Rechtlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche.
     
     
    Lageplan
    Der Lageplan enthält die Grenzen des zu bebauenden Grundstücks.
     
     
    Löschung
    Unter Löschung versteht man die Beseitigung einer Eintragung im Grundbuch.
     
     
    Maklerprovision
    Unter einer Maklerprovision ist die Vergütung für eine erfolgreiche Tätigkeit des Maklers zu verstehen.
     
     
    Modernisierung
    Hierunter versteht man alle baulichen Maßnahmen an einem bestehendem Objekt, die den Wert des Objektes nachhaltig erhöhen.
     
     
    Muskelhypothek
    Andere Bezeichnung für die geplanten Eigenleistungen am Bauvorhaben, die durch den Bauherren selbst und seine Helfer erbracht werden. Die Muskelhypothek senkt den Fremdkapitalbedarf. Sollte jedoch nicht zu hoch angesetzt werden, da man sich häufig überschätzt.
     
     
    Penthousewohnung
    Großzügig und luxuriös ausgestattete Wohnung direkt unterm Dach eines mehrgeschossigen Wohnhauses.
     
     
    Wohngeld
    Staatlicher Zuschuss für sozial schwache Mieter.
     
     
    Verkehrswert
    Unter einem Verkehrswert versteht man den Wert, den man Heute beim Verkauf einer Immobilie erzielen würde.

     


    > Lexikon Baufinanzierung


    Annuitätendarlehen
    Das Annuitätendarlehen ist ein Bankdarlehen, bei dem die gleich bleibende Jahresraten (Zins- und Tilgung) zu zahlen sind.
     
     
    Baufinanzierung
    Von einer Baufinanzierung wird immer dann gesprochen, wenn es um die Finanzierung von langfristigen Bau- oder Kaufvorhaben geht.
     
     
    Bauzeitzinsen
    Unter Bauzeitzinsen sind Zinsen zu verstehen, die bei einem Bauvorhaben im Zusammenhang mit einer Vor- oder Zwischenfinanzierung anfallen. Diese Zinsen fallen vor Bezugsfertigkeit des Objektes an.
     
     
    Beleihung
    Die maximale Kreditsumme, die Kreditinstitute für eine Immobilienfinanzierung ausgeben, richtet sich immer nach der Höhe des Beleihungswertes.
     
     
    Bereitstellungszinsen
    Wenn ein Immobiliendarlehen nicht innerhalb einer bestimmten Frist abgerufen wird, zahlen die Bauherren für den noch nicht abgerufenen Darlehensteil Bereitstellungszinsen. Die bereitstellungszinsfreie Zeit variiert von Kreditinstitut zu Kreditinstitut. Die Höhe der Bereitstellungszinsen liegt üblicherweise bei 0,25% Zinsen pro Monat.
     
     
    Damnum
    Differenzbetrag zwischen Darlehenssumme und Auszahlungsbetrag (auch: Disagio oder Abgeld).
     
     
    Effektivzins
    In einem effektiven Zinssatz werden die weiteren Kosten (wie beispielsweise die Kosten für ein Disagio) eines Darlehens berücksichtigt. Daher liegt ein Effektivzins üblicherweise immer über dem Nominalzinssatz. Kreditgeber sind nach der Preisangabenordnung verpflichtet den Kunden einen effektiven Jahreszinssatz zu nennen. Jedoch bleibt zu berücksichtigen, dass bei weitem nicht alle Kosten (wie beispielsweise Kontoführungsgebühren oder Schätzkosten) im effektiven Jahreszinssatz enthalten sind. Ein effektiver Jahreszinssatz muß auch immer dann angegeben werden, wenn ein Zinssatz nicht über die gesamte Laufzeit festgelegt wird.
     
     
    Festdarlehen
    Bei einem Festdarlehen handelt es sich um ein Darlehen, welches während der vereinbarten Laufzeit nicht getilgt wird. Während der Darlehenslaufzeit sind nur Zinszahlungen zu leisten. Die Tilgung des Darlehens erfolgt zum Ende der Laufzeit in einer Summe. Häufig erfolgt die Tilgung über eine Lebensversicherung oder über einen angesparten Bausparvertrag.
     
     
    Finanzierungskosten
    Zu den Finanzierungskosten zählen beispielsweise die Kosten für ein Disagio, Bereitstellungszinsen, Bearbeitungsgebühren, Schätzkosten, Wertermittlungsgebühren usw.
     
     
    Forward-Darlehen
    Mit einem Forward-Darlehen kann man sich bereits heute einen Zinssatz für ein Darlehen sichern, dessen Zinsbindungsfrist in näherer Zukunft ausläuft. Insbesondere dann interessant, wenn man sich in Zeiten steigender Zinsen befindet und davon auszugehen ist, dass die Zinsen weiterhin steigen werden.
     
     
    Fremdkapital
    Fremdkapital ist der Oberbegriff für aufgenommene Finanzierungsmittel.
     
     
    Fremdwährungsdarlehen
    Von einem Fremdwährungsdarlehen ist immer dann die Rede, wenn man Finanzierungsmittel in einer fremden Währung aufnimmt.
     
     
    Hypothek
    Die Belastung eines Grundstücks mit einer Hypothek bedeutet, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Hypothek eingetragen ist, eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück wegen einer Forderung zu zahlen ist. Die Hypothek setzt das Bestehen einer Forderung voraus.
     
     
    KfW
    Die KfW “Kreditanstalt für Wiederaufbau” ist eine Kreditanstalt öffentlichen Rechts und vergibt Fördermittel im Rahmen wirtschaftspolitisch orientierter Programme. Die Darlehensmittel der KfW sind immer über die finanzierende Bank zu beantragen. Privatkunden haben keinen direkten Zugang zur KfW.
     
     
    Konditionen
    Unter dem Begriff der Konditionen sind die Bedingungen zu verstehen, unter denen die Kreditinstitute Ihre Darlehen anbieten. Häufig sind damit aber nur die Zinsangebote gemeint.
     
     
    Nichtabnahmeentschädigung
    Die Nichtabnahmeentschädigung fällt an, wenn ein Darlehensnehmer ein vertraglich vereinbartes Darlehen nicht oder nicht in voller Höhe in Anspruch nimmt.
     
     
    Nominalschuld
    Auf die Nominalschuld werden die Zinsen berechnet. Die Nominalschuld unterscheidet sich vom eigentlichen Auszahlungsbetrag, wenn beispielsweise ein Disagio abgezogen wird.
     
     
    Nominalzins/Sollzinssatz
    Der Nominalzins ist der Zinssatz, mit dem das Darlehen zu verzinsen ist. Der Nominalzins enthält keine Kreditnebenkosten (wie beispielsweise das Disagio) und darf daher nicht mit dem Effektivzins verwechselt werden.
     
     
    Prolongation
    Unter einer Prolongation versteht man eine Zinsverlängerung eines bestehenden Darlehens bei einem Kreditinstitut.
     
     
    Rangänderung
    Bei einer Rangänderung wird ein vorrangig mit einen nachrangig eingetragenem Grundpfandrecht getauscht.
     
     
    Realkredit
    Der Realkredit ist ein langfristiger durch eingetragene Grundpfandrechte abgesicherter Kredit.
     
     
    Schätzkosten
    Die Schätzgebühr wird häufig von Banken für die Wertermittlung einer Immobilie verlangt.
     
     
    Sondertilgungen
    Eine Sondertilgung beinhaltet das Recht, während der Laufzeit eines Darlehens, zusätzliche Tilgungen leisten zu können. Zu unterscheiden sind feste und optionale Sondertilgungen. Feste Sondertilgungen müssen zu einem bestimmten im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt erfolgen. Optionale Sondertilgungen hingegen nicht.
     
     
    Tilgung
    Unter einer Tilgung versteht man den Betrag, mit dem der Darlehensnehmer seine aufgenommenen Mittel zurückzahlt.
     
     
    Tilgungsaussetzung
    Eine Tilgungsaussetzung wird üblicherweise immer dann vereinbart, wenn die aufgenommenen Darlehensmittel zum Ende der Laufzeit in einer Summe zurückgezahlt werden sollen. Häufig erfolgt die Tilgung dann durch einen angesparten Bausparvertrag oder einer Lebensversicherung.
     
     
    Umschuldung
    Mit den Geldern eines neu aufgenommenen Darlehens wird ein bestehendes Darlehen abgelöst. Häufig in Zeiten sinkender Zinssätze der Fall (Umschuldung aufgrund günstigerer Konditionen). Vorteil ist, dass die monatliche Belastung sinkt. Jedoch ist bei einer Umschuldung häufig mit zusätzlichen Gebühren zu rechnen.
     
     
    Vorfälligkeitsentschädigung
    Die Vorfälligkeitsentschädigung ist der Betrag, den ein Darlehensnehmer zahlen muß, wenn er ein bestehendes Darlehen vor Ablauf der Zinsbindungsfrist vorzeitig zurückzahlen möchte.
     
     
    Zinsbindung/Sollzinsbindung
    Unter einer Zinsbindung versteht man die vertraglich vereinbarte Zeit im Darlehensvertrag, über die der Darlehenszinssatz unverändert bleibt.
     
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