...verkaufen leicht gemacht!
News & Infos (Kurznachrichten)
Kostenlose Marktwertermittlung
16.08.2018, 16:00Wer mit den Gedanken spielt seine Immobilie zu verkaufen, der sollte diese zunächst von einem Experten bewerten lassen. Denn eine fachgerechte Marktwertermittlung ist die beste Vorrausetzung für einen schnellen und erfolgreichen Verkauf. Wichtig dabei ist, dass nicht nur die Substanzwerte des Objektes, sondern auch die regionalen Begebenheiten berücksichtigt werden. Nur so ermittelt man einen marktgerechten Immobilienwert, was wiederum zur Folge hat, dass Sie beim Verkauf auch einen guten Preis erzielen. Wer eine Immobilie verkaufen möchte, sollte daher unbedingt eine Immobilienbewertung von einem Profi durchführen lassen.
Neben den regionalen Besonderheiten spielen bei der Marktwertermittlung u.a. aber auch noch das Baujahr, die Hausgröße, die Bauweise, der allgemeine Zustand sowie die Energieeffizienz eine wichtige Rolle. Weiter müssen auch noch alle in den vergangenen Jahren durchgeführten Renovierungs- und/oder Modernisierungsarbeiten berücksichtigt werden.
Gerne sind wir Ihnen bei der Marktwertermittlung und beim Verkauf Ihres Objektes behilflich. Wir kommen für ein persönliches Gespräch zu Ihnen und bewerten Ihre Immobilie vor Ort. Trotz der zunehmenden Digitalisierung und der Berechnungsmöglichkeiten übers Internet, sind wir der Meinung, dass zu einer seriösen Immobilienwertermittlung auch die Besichtigung des Objektes vor Ort gehört. Denn nur so können alle werthaltigen Einflussfaktoren berücksichtigt und ein realistischer Marktwert ermittelt werden.
Unsere Marktwertermittlung ist garantiert unverbindlich und kostenlos. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und vereinbaren gerne einen Termin, für ein persönliches Gespräch bei Ihnen Zuhause.
Energieausweis
12.07.2018, 15:00Wer sein Haus oder seine Wohnungen verkaufen möchte benötigt einen Energieausweis. Denn der Energieausweis ist mittlerweile gesetzlich vorgeschrieben und bereits im Verkaufsangebot, müssen diverse Pflichtangaben zur Energieeffizienz des Hauses genannt werden.
Sowohl beim Verkauf, wie auch bei der Vermietung ist ein Energieausweis Pflicht. Kaufinteressenten soll durch den Ausweis die Möglichkeit gegeben werden, sich einen Überblick über die Energiebilanz einer Immobilie zu verschaffen. Zwei Arten von Energieausweisen gibt es. Einmal den Verbrauchsauweis und dann noch den Bedarfsausweis. Welcher Ausweis erstellt werden muss, hängt vom Baujahr des Objektes und von der Anzahl der Wohneinheiten ab. Bei Neubauten beispielsweise muss immer ein Bedarfsausweis ausgestellt werden.
Wenn Sie uns mit der Vermarktung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung beauftragen, dann übernehmen wir für Sie die Erstellung des erforderlichen Energieausweises auf unsere Kosten. Alle weiteren Dienstleitungen, die wir bei der Vermarktung Ihrer Immobilie übernehmen, erläutern wir Ihnen auch gerne in einem persönlichen Gespräch.
Keine Reservierungsgebühr
14.06.2018, 10:00Für die Reservierung einer Immobilie oder eines Grundstückes verlangen wir generell keine Gebühr. Bei ernsthaften Interesse an einem Objekt, bieten wir Ihnen weiterhin die Möglichkeit einer kostenfreien Reservierung. Wir geben Ihnen gerne genügend Bedenkzeit, so dass Sie sich in Ruhe für oder gegen die Immobilie entscheiden können.
Gerne legen wir gemeinsam mit Ihnen den Reservierungszeitraum fest, damit Sie auch die Zeit bekommen, die Sie benötigen. So können Sie in Ruhe darüber nachdenken, ob die Immobilie oder Wohnung tatsächlich Ihren Wünschen und Vorstellungen entspricht.
Weiter haben Sie dann auch genügend Zeit für Finanzierungsgespräche. Da in den meisten Fällen nicht genügend Eigenkapital vorhanden ist, um den Kaufpreis aus Eigenmitteln zu bedienen, wird eine Finanzierung benötigt. Diese ganzen Maßnahmen sollten vor Kaufvertragsabschluss geregelt sein, damit sie dann beruhigt zum Notar gehen können. Gerne sind Ihnen unsere unabhängigen Experten bei der Suche nach einer günstigen Bau- oder Immobilienfinanzierung behilflich.
Die DSGVO gilt seit dem 25.5.2018
26.05.2018, 17:00Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ersetzt die EU-Datenschutzrichtlinie, um zeitgemäße Antworten und Lösungen auf die fortschreitende Digitalisierung zu geben. Im Vordergrund steht der Schutz der Privatsphäre durch die immer zunehmende Digitalisierung. Die DSGVO ist nach einer zweijährigen Übergangsphase in Kraft getreten und bildet den datenschutzrechtlichen Rahmen innerhalb der EU.
Ziel der Verordnung ist, die Interessen von Unternehmen und Privatpersonen in Einklang zu bringen. Durch eine höhere Datentransparenz sollen die Bürger mehr Mitbestimmungsrechte bezüglich der Speicherung, Änderung oder Löschung ihrer Daten bekommen.
Wichtige Erneuerungen in der DSGVO sind beispielsweise die Pseudonymisierung von Daten, die Beschreibung des rechtlichen Rahmens zur Datenverarbeitung oder die Nutzung von Daten für Forschungszwecke.
Änderungen beim KfW-Darlehen “Energieeffizient Bauen“
18.04.2018, 15:00Mit dem KfW-Darlehen „Energieeffizient Bauen“ werden die Errichtung oder der Ersterwerb von selbstgenutzten Wohngebäuden gefördert. Gefördert werden das KfW-Effizienzhaus 40 Plus, das KfW-Effizienzhaus 40 und das KfW-Effizienzhaus 55. Seit dem 17.4.2018 haben sich die Bedingungen in diesem Programm geändert. Weggefallen ist beispielsweise die 20-jährige Sollzinsbindung und die optionale und kostenfreie Sondertilgungsmöglichkeit.
Hier einige Programminformationen im Überblick:
Laufzeit: Die Laufzeit kann von 4 bis zu 30 Jahren ausgewählt werden. Eine Mindestlaufzeit von 4 Jahren muss eingehalten werden.
Sollzinssatz: Der Zinssatz wird für 10 Jahre festgeschrieben.
Höhe des Tilgungszuschusses:
Beim KfW-Effizienzhaus 40 Plus beträgt der der Zuschuss 15% des Zusagebetrags
Beim KfW-Effizienzhaus 40 beträgt der der Zuschuss 10% des Zusagebetrags
Beim KfW-Effizienzhaus 55 beträgt der der Zuschuss 5% des Zusagebetrags
Auszahlung/Empfang: Das Darlehen wird zu 100% ausgezahlt.
Bereitstellungszinsen: Die Abruffrist für das Darlehen beträgt 12 Monate nach Kreditzusage. Diese kann um max. 24 Monate verlängert werden. Ab dem 7. Monat nach Darlehenszusage fallen Bereitstellungszinsen i.H.v. 0,25% pro Monat an.
Tilgung: Die Höhe der Tilgung richtet sich nach der Auswahl der tilgungsfreien Anlaufjahre. Nach Ablauf der Tilgungsfreijahre wird das Darlehen in monatlichen Annuitäten zurückgezahlt. Optionale Sondertilgungen sind ausgeschlossen. Eine komplette Rückzahlung der Restschuld ist gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Anzumerken bleibt noch, dass der produkt- und fristgemäße Mitteileinsatz nachzuweisen ist und die Dokumente 10 Jahre aufzubewahren sind. Bei Fragen zur Baufinanzierung stehen Ihnen unsere Finanzierungsexperten gerne zur Verfügung.
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