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News & Infos (Kurznachrichten)
Immobilie als Altersvorsorge
24.01.2019, 11:42Die Immobilie als Altersvorsorge
Wer ein Haus oder eine Wohnung besitzt und diese zu Rentenbeginn bereits komplett getilgt hat, der hat nicht nur seinen Lebenstraum verwirklicht, sondern ist in den meisten Fällen auch finanziell gut dargestellt. Da Mietzahlungen oder Finanzierungsraten nicht mehr anfallen, spielt sich dies positiv in der Kasse eines Rentners wieder. Insbesondere dann, wenn das Haus oder die Wohnung gut in Schuss gehalten wurden und zukünftig nicht mit kostspieligen Renovierungs- und/oder Sanierungsarbeiten zu rechnen ist. Zu den kostenintensiven Modernisierungsmaßnahmen zählen beispielsweise eine neue Heizungsanlage, ein neues Dach oder auch eine komplett neue Dämmung des Hauses. Daher wäre es sinnvoll derartige Maßnahmen noch vor Rentenbeginn durchzuführen. Auch wenn die Immobilie altengerecht umgebaut werden soll, ist es meistens vorteilhaft, wenn diese Maßnahmen noch vor dem Ruhestand erledigt werden. Denn in den meisten Fällen liegt das Gehalt über dem Rentenniveau. Zumal es natürlich auch einfacher ist, eine Baufinanzierung während der Beschäftigungszeit zu bekommen.
Wer in eine Immobilie investieren möchte, sollte sich daher über ein paar Punkte ausreichend Gedanken machen. Die Lage und die Region spielen dabei eine wichtige Rolle. Denn in strukturschwachen oder auch Abwanderungsregionen kann eine Immobilie auch mal schnell an Wert verlieren. Hingegen steigen die Immobilienpreise in bevorzugten Lage meistens kontinuierlich an. Mitunter gibt es manchmal sogar heftige Preissteigerungen, so dass eine schuldenfreie Immobilie eine gute Altersvorsorge darstellt. Gerade dann, wenn die Renteneinkünfte einmal nicht zum Leben ausreichen, könnten man die Immobilie zu einem ordentlichen Preis verkaufen. Häufig bleibt dann sogar noch genügend Geld übrig, um sich mit dem Kauf einer Wohnung zu verkleinern. Gerade im Alter sinkt meistens auch der Bedarf an Wohnfläche. Wenn die Kinder einmal aus dem Haus sind, dann stehen die Räume meistens nur noch leer oder werden manchmal als Gästezimmer genutzt. Von daher ist es oftmals sinnvoll, ein großes Haus im Rentenalter zu verkaufen, um sich mit einer neuen Immobilie zu verkleinern. Manchmal ist der Bau eines kleinen und altersgerechten Bungalows sogar die sinnvollste Alternative.Gebaut werden kann dann nämlich bedarfsorientiert, so dass alle Wünsche berücksichtigt werden.
Wer neu bauen möchte, sollte dann neben der Lage insbesondere auch die Kosten im Blick haben. Häufige Fehler hierbei sind die Nichtberücksichtigung oder die zu geringe Berücksichtigung der Nebenkosten. Zu diesen Nebenkosten gehören beispielsweise die Grunderwerbsteuer und die Notarkosten. Auch berücksichtigt werden müssen beispielsweise Kosten für die Erdarbeiten, die Erschließungskosten, die Kosten für die Außenanlagen und sämtliche Baunebenkosten. Eine vernünftige Gesamtkostenaufstellung sollte daher immer als Kalkulationsgrundlage erstellt werden. Denn nur wer die Kosten im Griff hat, kann auch sorgenfrei in die Zukunft blicken.
Weihnachtsgruß
21.12.2018, 16:25Frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch
Wir wünschen unseren Kunden und Partnern besinnliche und frohe Weihnachten sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Wir bedanken uns für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit
Auch im nächsten Jahr stehen wir Ihnen wieder als kompetenter und zuverlässiger Ansprechpartner zur Verfügung und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr Team von immo-zentrum.de
Spekulationssteuer
14.11.2018, 16:20Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf - wann fällt die Steuer an?
Wird eine sich im Privatvermögen befindende Immobilie verkauft, dann handelt es sich hierbei um ein privates Veräußerungsgeschäft. Ob der Verkauf einer Immobilie steuerliche Folgen hat, hängt von zwei Faktoren ab. Zum einen muss geklärt werden, ob ein Veräußerungsgewinn (Preissteigerung der Immobilie zwischen An- und Verkauf) erzielt wurde und wie viel Zeit seit dem Ankauf und der Veräußerung der Immobilie vergangen ist.
Bei einer Immobilie liegt ein privates Veräußerungsgeschäft mit steuerlichen Folgen vor, wenn zwischen An- und Verkauf nicht mehr als 10 Jahre vergangen sind. Sollte also eine vermietete Immobilie innerhalb von 10 Jahren mit einem Veräußerungsgewinn verkauft werden, dann unterliegt die Wertsteigerung der Einkommensteuer (sogenannte Spekulationssteuer). Wird erst nach 10 Jahren verkauft, dann fällt keine Spekulationssteuer an.
Es fällt auch keine Spekulationssteuer an, wenn die Immobilie ausschließlich und durchweg nur selbst genutzt wurde. Wurde die Immobilie nach Ankauf vermietet, aber im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren ausschließlich selbst genutzt, dann fällt auch keine Spekulationssteuer an.
Wird hingegen, eine vermietete Immobilie innerhalb von 10 Jahren (Spekulationsfrist) mit Gewinn verkauft, dann unterliegt die Wertsteigerung der Spekulationssteuer. Die Höhe der Spekulationssteuer richtet sich nach dem persönlichen Steuersatz. Der persönliche Steuersatz wird nach der Höhe des Einkommens ermittelt. Grundsätzlich gilt, dass mit steigendem Einkommen auch der persönliche Steuersatz steigt. Wer mehr verdient, der soll auch mehr Steuern zahlen.
Den zu versteuernden Gewinn ermittelt man, indem man vom Verkaufspreis der Immobilie die Anschaffungskosten abzieht. Auch abgezogen werden können auch die Kosten im Rahmen des Verkaufs. Hierunter fallen beispielsweise die Maklerkosten, Fahrtkosten oder sonstige Kosten. Hingegen erhöhen bereits geltend gemachte Abschreibungen den zu versteuernden Gewinn.
KfW-Kondtionen
16.10.2018, 13:00Die KfW erhöht heute Ihre Konditionen im Wohneigentumsprogramm. Die Konditionen im KfW-Programm “Energieeffizient Bauen“ bleiben ohne Erhöhung bestehen. Bereits am 27.9.2018 fand einer Erhöhung der Konditionen im KfW-Wohneigentumsprogramm statt. Damals wurde die 5 jährige Kondition von 0,95% auf 1,00% und die 10 jährige Kondition von 1,55% auf 1,60% bei einem tilgungsfreien Anlaufjahr erhöht.
Heute wird sowohl die 5 jährige wie auch die 10 jährige Kondition um 0,10% erhöht. Der Sollzinssatz steigt somit bei einer 100%tigen Auszahlung (Empfang) und einem tilgungsfreien Anlaufjahr bei der Sollzinsbindung über 5 Jahre auf 1,10% und bei der Sollzinsbindung über 10 Jahre auf 1,70%. Die monatliche Rate beträgt bei der Sollzinsbindung über 5 Jahre und einer Darlehensaufnahme von 50 TEUR somit EUR 197,50 (Empfang 100%, 1 tilgungsfreies Anlaufjahr, Effektiver Jahreszins 1,11%). Bei der Sollzinsbindung über 10 Jahren beträgt die monatliche Rate, bei einem Darlehen von 50 TEUR EUR 211,67 ((Empfang 100%, 1 tilgungsfreies Anlaufjahr, Effektiver Jahreszins 1,71%).
Es bleibt abzuwarten, wie die weitere Zinsentwicklung aussehen wird. Unsere Experten gehen davon aus, dass die Finanzierungskonditionen weiterhin niedrig bleiben und kurzfristig nicht mit weiteren Erhöhungen zu rechnen.
Baukindergeld
19.09.2018, 14:00Mit dem Baukindergeld fördert das Bundesministerium des Inneren den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern. Das selbstgenutzte Wohneigentum hat für viele Menschen eine große Bedeutung. Gerade bei Familien mit Kindern stehen die eigenen vier Wände auf der Wunschliste ganz oben. Zudem spielen sie auch bei der Vermögensbildung und der Altersvorsorge eine wichtige Rolle. Das Baukindergeld senkt die monatliche Finanzierungsbelastung, so dass sich insbesondere Alleinerziehende und Familien mit Kindern, deren Einkommen nicht so üppig ist, den Traum vom Eigenheim erfüllen können.
Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland. Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss von EUR 1.200,00 pro Jahr für jedes Kind unter 18 Jahren. Der Förderzeitraum beläuft sich über maximal 10 Jahre. Wenn Sie die Immobilie bzw. das Objekt ununterbrochen selbst nutzen, können Sie also für jedes Kind EUR 12.000,00 erhalten. Nachdem Sie eingezogen sind, können Sie den Zuschuss im KfW-Zuschussportal beantragen.
Den Zuschuss beantragen kann jede natürliche Person,
> die (Mit-) Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum geworden ist und
> die selbst kindergeldberechtigt ist oder mit der kindergeldberechtigten Person in einem Haushalt lebt und
> in deren Haushalt mindestens ein Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und für das im Haushalt eine Kindergeldberechtigung vorliegt und
> deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 15.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreitet. Das Kind muss die oben genannten Bedingungen erfüllen
Nachdem Sie einen Antrag gestellt haben, bekommen Sie eine Bestätigung über den Antragseingang. Sie müssen dann Ihre Identität nachweisen und die erforderlichen Unterlagen im KfW-Zuschussportal hochladen. Danach erfolgt eine abschließende Prüfung. Anzumerken ist, dass der Antrag spätestens 3 Monate nach dem Einzug in das selbstgenutzte Wohneigentum gestellt werden muss. Beim Kauf einer Bestandsimmobilie muss der Antrag spätestens 3 Monate nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags eingereicht werden. Ist Ihr Einzug im Jahr 2018 vor dem Produktstart am 18.09.2018 erfolgt, können Sie Ihren Zuschussantrag bis zum 31.12.2018 stellen.
Folgende Nachweis müssen Sie bei der Beantragung einreichen: Einkommensteuerbescheide, Meldebestätigungen und Grundbuchauszug. Die erforderliche Identifizierung können Sie per Video-Identifizierung oder mit dem Postident-Verfahren durchführen. Nach positiver Prüfung werden die Zuschussraten jährlich auf das Konto der Antragsteller ausgezahlt. Alle Nachweise über die Einhaltung der Förderbedingungen sind 10 Jahre nach Zahlung der ersten Zuschussrate im Original aufzubewahren. Wenn Sie die Immobilie bzw. das Wohneigentum nichtmehr selbst nutzen, müssen Sie dies unverzüglich der KfW schriftlich mitteilen.
Wer beispielsweise als Familie ein Haus baut und eine Baufinanzierung benötigt, der sollte mit Hilfe des Baukindergelds seine monatliche Finanzierungsbelastung senken. Unsere Baufinanzierungsexperten beraten Sie gerne.
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