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...verkaufen leicht gemacht!
  • News & Infos (Kurznachrichten)


    12.07.2018, 15:00

    Wer sein Haus oder seine Wohnungen verkaufen möchte benötigt einen Energieausweis. Denn der Energieausweis ist mittlerweile gesetzlich vorgeschrieben und bereits im Verkaufsangebot, müssen diverse Pflichtangaben zur Energieeffizienz des Hauses genannt werden.
     
    Sowohl beim Verkauf, wie auch bei der Vermietung ist ein Energieausweis Pflicht. Kaufinteressenten soll durch den Ausweis die Möglichkeit gegeben werden, sich einen Überblick über die Energiebilanz einer Immobilie zu verschaffen. Zwei Arten von Energieausweisen gibt es. Einmal den Verbrauchsauweis und dann noch den Bedarfsausweis. Welcher Ausweis erstellt werden muss, hängt vom Baujahr des Objektes und von der Anzahl der Wohneinheiten ab. Bei Neubauten beispielsweise muss immer ein Bedarfsausweis ausgestellt werden.
     
    Wenn Sie uns mit der Vermarktung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung beauftragen, dann übernehmen wir für Sie die Erstellung des erforderlichen Energieausweises auf unsere Kosten. Alle weiteren Dienstleitungen, die wir bei der Vermarktung Ihrer Immobilie übernehmen, erläutern wir Ihnen auch gerne in einem persönlichen Gespräch.
      14.06.2018, 10:00

    Für die Reservierung einer Immobilie oder eines Grundstückes verlangen wir generell keine Gebühr. Bei ernsthaften Interesse an einem Objekt, bieten wir Ihnen weiterhin die Möglichkeit einer kostenfreien Reservierung. Wir geben Ihnen gerne genügend Bedenkzeit, so dass Sie sich in Ruhe für oder gegen die Immobilie entscheiden können.
     
    Gerne legen wir gemeinsam mit Ihnen den Reservierungszeitraum fest, damit Sie auch die Zeit bekommen, die Sie benötigen. So können Sie in Ruhe darüber nachdenken, ob die Immobilie oder Wohnung tatsächlich Ihren Wünschen und Vorstellungen entspricht.
     
    Weiter haben Sie dann auch genügend Zeit für Finanzierungsgespräche. Da in den meisten Fällen nicht genügend Eigenkapital vorhanden ist, um den Kaufpreis aus Eigenmitteln zu bedienen, wird eine Finanzierung benötigt. Diese ganzen Maßnahmen sollten vor Kaufvertragsabschluss geregelt sein, damit sie dann beruhigt zum Notar gehen können. Gerne sind Ihnen unsere unabhängigen Experten bei der Suche nach einer günstigen Bau- oder Immobilienfinanzierung behilflich.
      26.05.2018, 17:00

    Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ersetzt die EU-Datenschutzrichtlinie, um zeitgemäße Antworten und Lösungen auf die fortschreitende Digitalisierung zu geben. Im Vordergrund steht der Schutz der Privatsphäre durch die immer zunehmende Digitalisierung. Die DSGVO ist nach einer zweijährigen Übergangsphase in Kraft getreten und bildet den datenschutzrechtlichen Rahmen innerhalb der EU.
     
    Ziel der Verordnung ist, die Interessen von Unternehmen und Privatpersonen in Einklang zu bringen. Durch eine höhere Datentransparenz sollen die Bürger mehr Mitbestimmungsrechte bezüglich der Speicherung, Änderung oder Löschung ihrer Daten bekommen.
     
    Wichtige Erneuerungen in der DSGVO sind beispielsweise die Pseudonymisierung von Daten, die Beschreibung des rechtlichen Rahmens zur Datenverarbeitung oder die Nutzung von Daten für Forschungszwecke.
     
      18.04.2018, 15:00

    Mit dem KfW-Darlehen „Energieeffizient Bauen“ werden die Errichtung oder der Ersterwerb von selbstgenutzten Wohngebäuden gefördert. Gefördert werden das KfW-Effizienzhaus 40 Plus, das KfW-Effizienzhaus 40 und das KfW-Effizienzhaus 55. Seit dem 17.4.2018 haben sich die Bedingungen in diesem Programm geändert. Weggefallen ist beispielsweise die 20-jährige Sollzinsbindung und die optionale und kostenfreie Sondertilgungsmöglichkeit.
     
    Hier einige Programminformationen im Überblick:
     
    Laufzeit: Die Laufzeit kann von 4 bis zu 30 Jahren ausgewählt werden. Eine Mindestlaufzeit von 4 Jahren muss eingehalten werden.
     
    Sollzinssatz: Der Zinssatz wird für 10 Jahre festgeschrieben.
     
    Höhe des Tilgungszuschusses:
     
    Beim KfW-Effizienzhaus 40 Plus beträgt der der Zuschuss 15% des Zusagebetrags
    Beim KfW-Effizienzhaus 40 beträgt der der Zuschuss 10% des Zusagebetrags
    Beim KfW-Effizienzhaus 55 beträgt der der Zuschuss 5% des Zusagebetrags
     
    Auszahlung/Empfang: Das Darlehen wird zu 100% ausgezahlt.
     
    Bereitstellungszinsen: Die Abruffrist für das Darlehen beträgt 12 Monate nach Kreditzusage. Diese kann um max. 24 Monate verlängert werden. Ab dem 7. Monat nach Darlehenszusage fallen Bereitstellungszinsen i.H.v. 0,25% pro Monat an.
     
    Tilgung: Die Höhe der Tilgung richtet sich nach der Auswahl der tilgungsfreien Anlaufjahre. Nach Ablauf der Tilgungsfreijahre wird das Darlehen in monatlichen Annuitäten zurückgezahlt. Optionale Sondertilgungen sind ausgeschlossen. Eine komplette Rückzahlung der Restschuld ist gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
     
    Anzumerken bleibt noch, dass der produkt- und fristgemäße Mitteileinsatz nachzuweisen ist und die Dokumente 10 Jahre aufzubewahren sind. Bei Fragen zur Baufinanzierung stehen Ihnen unsere Finanzierungsexperten gerne zur Verfügung.
      09.03.2018, 12:12

    Entwicklung der KfW-Konditionen

    Nachdem die KfW die Konditionen in einigen Programmen zweimal leicht erhöht hat, gab es heute wieder eine Konditionssenkung im KfW-Wohneigentumsprogramm. Die Konditionen beim KfW-Darlehen “Energieeffizient Bauen“ sind jedoch unverändert geblieben.
     
    Um Ihnen einen kurzen Überblick zur Zinsentwicklung geben zu können, sind im Folgenden die Konditionen für das KfW-Darlehen “Energieeffizient Bauen“ und das Wohneigentumsprogramm im Zeitverlauf gegenübergestellt.
     
     
    KfW-Energieeffizient Bauen (153)
    Zinsentwicklung für ein KfW-Effizienzhaus 55
     
    Darlehnsvariante: Darlehen (max. 100 TEUR) mit einer Sollzinsbindung von 20 Jahren und einem tilgungsfreien Anlaufjahr. Das Darlehen wird zu 100% (Empfang 100%) ausgezahlt und hat eine Gesamtlaufzeit von 30 Jahren. Der Tilgungszuschuss beträgt 5%.
     
    Sollzinssatz am 18.1.2018: 2,65% (effektiv 2,25%)
    Sollzinssatz am 6.2.2018: 2,80% (effektiv 2,40%)
    Sollzinssatz am 22.2.2018: 2,90% (effektiv 2,50%)
    Sollzinssatz am 9.3.2018: 2,90% (effektiv 2,50%)
     
     
    KfW-Wohneigentumsprogramm (124)
     
    Darlehnsvariante: Darlehen (max. 50 TEUR) mit einer Sollzinsbindung von 10 Jahren und einem tilgungsfreien Anlaufjahr. Das Darlehen wird zu 100% (Empfang 100%) ausgezahlt und hat eine Gesamtlaufzeit von 25 Jahren.
     
    Sollzinssatz am 18.1.2018: 1,50% (effektiv 1,51%)
    Sollzinssatz am 6.2.2018: 1,55% (effektiv 1,56%)
    Sollzinssatz am 22.2.2018: 1,65% (effektiv 1,66%)
    Sollzinssatz am 9.3.2018: 1,55% (effektiv 1,56%)
     
    Ob die Konditionen zukünftig tatsächlich nachhaltig steigen werden bleibt abzuwarten. Hier geht es zu unseren aktuellen Baufinanzierungskonditionen.

    Hinweis: Beim KfW-Darlehen “Energieeffizient Bauen“ ändern Sie ab dem 17.4.2018 die Bedingungen. So wird beispielsweise die 20-jährige Sollzinsbindung und die Option von kostenfreien Sondertilgungen wegfallen.  
     
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