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News & Infos (Kurznachrichten)
Immobilien-Suchauftrag
19.07.2021, 14:00Suchauftrag für Immobilien: Sie suche eine Immobilie, dann nutzen Sie unseren innovativen Online-Suchauftrag
Wir finden Ihre Immobilie – mit unserem Online-Suchauftrag zum Erfolg
Die passende Immobilie zu finden ist nicht immer leicht. Stundenlanges Suchen, Telefonieren und Vergleichen kostet nicht nur wertvolle Zeit, sondern auch eine Menge Nerven. Am Ende einer langen Onlinerecherche stehen zahlreiche Besichtigungstermine mit Maklern, Vertretern und Privateigentümern. Alle haben sie nur ein Ziel: die Immobilie loszuwerden, egal, ob sie zu Ihren Anforderungen passt.
Wie wäre es, wenn Sie den Prozess einfach umkehren könnten?
Sie wissen, wonach Sie suchen, welche Parameter Ihnen besonders wichtig sind und auf welche Sie vielleicht verzichten können. Wir wissen, wo Sie genau die Immobilie finden, die Sie brauchen. Nutzen Sie unseren online Immobilien-Suchauftrag, um schnell und unkompliziert zu Ihrer neuen Wohnung oder Ihrem neuen Haus zu kommen, ohne stundenlanges Suchen und ohne frustrierende Besichtigungen von unpassenden Objekten.
Diese Vorteile genießen Sie mit unserem Online-Suchauftrag:
• Keine Zeit mit Recherche verschwenden: Mittlerweile gibt es unzählige Immobilienplattformen, die hunderte Inserate zu verschiedensten Immobilien gelistet haben. Selbst wenn Sie etliche Filterfunktionen nutzen, werden Sie sich durch eine große Menge an verschiedensten Objekten arbeiten müssen. Nicht zu vergessen, dass einige der Immobilien auf mehreren Plattformen gelistet sind, sodass doppelte und dreifache Arbeit vor Ihnen liegt. Das können Sie sich mit unserem Immobilien-Suchauftrag ersparen. Wir suchen, Sie lehnen sich entspannt zurück und nutzen Ihre Zeit wesentlich sinnvoller.
• Nur besichtigen, was wirklich interessant ist: Statt unzähliger Besichtigungen haben Sie nur noch mehrere wenige, dafür absolut passende Termine. Das spart Ihnen Zeit und Ärger, Sie behalten den Überblick und finden so Ihre Traumimmobilie.
• Ein Ansprechpartner: Mit unserem Immobilien-Suchauftrag müssen Sie sich nicht mehr mit verschiedenen Maklern und Privatanbietern befassen. Bei Fragen steht Ihnen zukünftig ein Ansprechpartner zu Seite, dessen Anliegen sich mit Ihrem deckt: die passende Immobilie für Ihre Bedürfnisse zu finden.
Nutzen auch Sie unseren Online-Suchauftrag, um Ihre Immobiliensuche angenehm und erfolgreich zu gestalten!
Luxusobjekte verkaufen
08.06.2021, 16:00Warum der Verkauf von Luxusimmobilien schwieriger ist – und wie Sie trotzdem Erfolg haben
Luxusimmobilien sind einzigartige Objekte in hervorragenden Lagen. Ihre Gestaltung, ihre Größe und ihre Ausstattung machen sie zu etwas ganz Besonderem. Doch gerade diese Einzigartigkeit ist es, die einen Verkauf oft schwierig gestaltet. Wo die Probleme liegen und wie Sie trotzdem Ihre Luxusimmobilie verkaufen können, haben wir für Sie in diesem Beitrag zusammengefasst.
Schwierige Wertermittlung
Bei herkömmlichen Immobilien werden andere Objekte zum Vergleich herangezogen, um einen marktkonformen Verkaufspreis bestimmen zu können. Dieses Vergleichswertverfahren funktioniert bei Luxusimmobilien in der Regel nicht, weil sie wesentlich seltener und außergewöhnlicher sind. Entsprechende Vergleichsparameter können de facto nicht oder nur bedingt zur Wertermittlung herangezogen werden. Umso wichtiger ist es, sich von Fachexperten beraten zu lassen. Unsere kompetenten Immobilienmakler, die sich im Segment Luxusobjekte auskennen, sind die richtigen Ansprechpartner für Ihr Anliegen.
Erlaubt ist, was gefällt
Gerade im hochpreisigen Immobiliensektor lassen sich ein eigener Stil und persönliche Vorlieben in Gestaltung und Ausstattung erkennen. Selten sind derartige Objekte nach standardisierten Grundrissen und Möbelhauskatalogen eingerichtet. Das birgt aber auch die Gefahr, dass die Immobilie den Kaufinteressenten nicht gefällt. Eine ausgefallene architektonische Form mag für den ursprünglichen Bauherren wichtig gewesen sein, kann aber für einen Interessenten gegen einen Kauf sprechen.
Diskrete Vermarktung
Verkäufer und Kaufinteressenten von Luxusimmobilien wollen häufig, dass ihre Angelegenheit diskret behandelt wird. Öffentliche Inserate, die für jeden ersichtlich sind, sind daher nicht immer der richtige Weg für die Vermarktung von Luxusobjekten. Es besteht die Gefahr, dass einige vermeintliche Interessenten das Objekt aus reiner Neugier besichtigen, ohne jegliche Kaufabsicht. Es ist die Aufgabe des Immobilienmaklers, tatsächliche potenzielle Käufer schon vor der Terminvereinbarung herauszufiltern, eventuell mit einem vorab einzureichenden Eigenkapitalnachweis.
Professionelle Vermarktung ist der Schlüssel zum Erfolg
Gerade wenn es um hochpreisige Objekte aus dem Luxussegment geht, sind professionelles Auftreten, Diskretion und fachliches Expertenwissen unumgänglich. Mithilfe unserer kompetenten Immobilienmakler, die vorzugsweise auf einen passenden Kundenstamm zurückgreifen können, wird der Verkauf Ihrer Luxusimmobilie zum Erfolg. Für freuen uns auf ein persönliches Gespräch.
Grundstücksverkauf
18.05.2021, 17:00Ein Grundstück erfolgreich verkaufen – darauf sollten Sie achten
Ein Grundstück zu verkaufen bedeutet, zukünftige Möglichkeiten zu verkaufen. Dabei spielen neben der Größe vor allem der Verkehrswert und die Bebaubarkeit eine entscheidende Rolle. Wie Sie erfolgreich ein Grundstück verkaufen, worauf es dabei ankommt und warum ein Immobilienmakler von Vorteil ist, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Um welches Grundstück handelt es sich?
Wie schnell, an wen und zu welchem Preis sich ein Grundstück verkaufen lässt, hängt vor allem von seiner Nutzbarkeit ab. Zwischen folgenden Grundstücksarten wird unterschieden:
• Landwirtschaftsfläche (Ackerfläche)
• Wiesengrundstück
• Waldgrundstück
• Bauland
• Bauerwartungsland
Welche Nutzung für Ihr Grundstück vorgesehen ist, können Sie bei der zuständigen Behörde Ihre Stadt oder Gemeinde erfahren.
Tipp: Informieren Sie sich vorab über die Art Ihres Grundstücks und ob es bereits erschlossen ist. Ein Angebot über die Erschließungskosten des Baulandes parat zu haben, kann bei einem Gespräch mit potenziellen Käufern ebenfalls sehr hilfreich sein.
Wie kann das Grundstück bebaut werden?
Egal ob es sich bei den Kaufinteressenten um Privatpersonen oder Investoren handelt, für die Bebaubarkeit des Grundstücks werden sich alle interessieren. Dabei sind vor allem die Einträge im Bebauungsplan entscheidend, der je nach Gemeinde unterschiedliche Informationen zur Verfügung stellt. Angefangen bei Abstandsflächen, Gebäudehöhen und Geschossflächenzahl bis in zu Fassadengestaltung und Dachform sind dort unterschiedlichste Parameter für die Größe und Gestaltung eines Neubaus geregelt.
Tipp: Handelt es sich bei Ihrem Grundstück um Bauland, sollten Sie vorab bereits wissen, wie und in welchem Ausmaß das Grundstück bebaut werden darf. Lassen Sie sich dabei am besten von einem Fachexperten helfen!
Was ist sonst noch zu beachten?
Wenn sich das Grundstück noch keine 10 Jahre in Ihrem Besitz befindet, wird bei einem Verkauf die sogenannte Spekulationssteuer fällig. Diese kann Ihren Gewinn beträchtlich schmälern. Besonders große Grundstücke können geteilt werden. Dabei sind aber einige rechtliche Vorgaben zu beachten, allerdings lassen sich kleinere und damit für den privaten Bauherren angemessenere Grundstücke oft leichter verkaufen.
Nutzen Sie das fachliche Know-how unserer Immobilienmakler
Ein Grundstücksverkauf ist nicht etwas, das man jeden Tag macht. Entsprechend ist es ratsam, sich vorab einen Fachexperten zur Seite zu holen, der Sie umfassend beraten und den Verkauf professionell abwickeln kann. Gerne sind wir dafür Ihr Ansprechpartner.
Energieausweis
29.04.2021, 18:00Neue Regeln für Energieausweise ab dem 1.5.2021
Die neuen Regelungen für Energieausweise wurden im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt. Das GEG ist am 1.11.2020 in Kraft getreten und hat die Energiesparverordnung (EnEV) abgelöst. Die Übergangsfrist endet zum 30.04.2021, so dass ab dem 1.5.2021 die neuen Regelungen beachtet werden müssen.
Immer dann, wenn man eine Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten möchte, muss der Eigentümer den Interessenten einen Energieausweis vorlegen. Dies gilt jetzt auch für Immobilienmakler. Diese müssen jetzt nämlich spätestens bei der Besichtigung den Kauf- oder Mietinteresssenten einen gültigen Energieausweis vorlegen. Dies soll dazu führen, dass sich mögliche Käufer, Mieter oder Pächter bereits im Vorfeld einen Eindruck, über den energetischen Zustand der Immobilie machen können. Weiterhin gilt, wer eine Immobilie ausschließlich zu eigenen Zwecken selbst nutzt, benötigt keinen Energieausweis.
Neu ist, dass ab dem 1.5.2021 beispielsweise auch die CO2-Emmissionen im Energieausweis angegeben werden müssen, die sich aus dem Primärenergiebedarf oder dem Primärenergieverbrauch ermitteln lassen. Durch diese Angabe sollten Hinweise zur Klimaverträglichkeit gemacht werden.
Weiter sollen auch die Empfehlungen zu möglichen Modernisierungsarbeiten durch Fotos besser veranschaulicht werden. Ferner soll die Richtigkeit der daten im energieausweis strenger unter die Lupe genommen werden. So müssen Eigentümer für die Korrektheit der Ausweisdaten geradestehen und die Aussteller von Energieausweisen, die zur Verfügung gestellten Daten auf Richtigkeit überprüfen, da sie sonst keinen Ausweis ausstellen dürfen.
Außerdem müssen Sanierungsstände genau angegeben werden und Inspektionstermine, wie beispielsweise von inspektionspflichtigen Klimaanlagen inkl. derer Fälligkeitstermine aufgeführt werden. Je nach Baujahr des Objektes kann dann ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ausgestellt werden.
KfW-Konditionen
26.03.2021, 14:00Die KfW hat die Konditionen in den beiden wohnwirtschaftlichen Programmen “Energieeffizient Bauen“ und “Wohneigentum“ erhöht.
KfW-Wohneigentumsprogramm (124):
Beim KfW-Wohneigentumsprogramm ist der Sollzinssatz bei einer Sollzinsbindung von 10 Jahren und einem tilgungsfreien Anlaufjahr von 0,98% auf 1,01% nominal angestiegen. Der effektive Jahreszinssatz liegt aktuell ebenfalls bei 1,01%. Der anfängliche Tilgungssatz ist hingegen von 3,70% auf 3,68% gesunken. Die aktuelle monatliche Rate liegt bei einem Darlehen über EUR 100.000,00 bei EUR 390,83. Bei einem Empfang von 100% beträgt die Gesamtlaufzeit 25 Jahre.
Bei einer Sollzinsbindung von 5 Jahren und einem tilgungsfreien Anlaufjahr ist der Sollzinssatz von 0,91% auf 0,95% nominal angestiegen. Der effektive Jahreszinssatz liegt aktuell ebenfalls bei 0,95%. Der anfängliche Tilgungssatz ist hingegen von 3,73% auf 3,71% gesunken. Die aktuelle monatliche Rate liegt bei einem Darlehen über EUR 100.000,00 bei EUR 388,33. Bei einem Empfang von 100% beträgt die Gesamtlaufzeit 25 Jahre.
KfW-Darlehen "Energieeffizient Bauen":
Beim KfW-Effizienzhaus 55 ist der Sollzinssatz von 0,95% auf 1,10% nominal angestiegen. Hierbei handelt es sich um ein Darlehen mit 10-jähriger Sollzinsbindung und einem tilgungsfreien Anlaufjahr bei einer Gesamtlaufzeit von 30 Jahren. Der anfängliche Tilgungssatz ist von 3,69% auf 3,64% gesunken. Der effektive Jahreszinssatz ist bei einem Tilgungszuschuss von 15% von -0,31% auf -0,17% gestiegen. Bei einem Darlehen über EUR 120.000,00 beträgt die monatliche Rate aktuell EUR 402,90
Ähnliche Sollzinssteigerungen gab es auch bei den Darlehen für ein KfW-Effizienzhaus 40 und 40 Plus. Wobei anzumerken ist, dass der Tilgungszuschuss beim Darlehen für ein KfW-Effizienzhaus 40 20% und beim Effizienzhaus 40 Plus 25% beträgt. Aufgrund der erhöhten Tilgungszuschüsse verbessert sich der Effektivzinssatz entsprechend. Der Empfang liegt bei allen genannten Darlehensvarianten bei 100%.
Alle Angaben freibleibend und ohne Gewähr.
Gerne erstellen wir Ihnen einen unverbindlichen Finanzierungsvorschlag unter Einbindung möglicher KfW-Darlehen.
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